Winkhaus Modern Slavery and Human Trafficking Statement
Gültig ab 20.08.2022
Das nachfolgende Statement beschreibt die von der Winkhaus Gruppe ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung aller Formen moderner Sklaverei und Menschenhandel sowie Kinderarbeit für das Geschäftsjahr 2021. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Einleitung
Mit innovativen Produkten und kompetentem Service überzeugt Winkhaus seine Kunden seit über 160 Jahren. Weltweit schätzen Fensterbauer und Händler, Architekten, Bauherren und Anwender die vielfältigen Leistungen und die hohe Qualität der intelligenten Fenstertechnik, Türverriegelungen und Zutrittsorganisation von Winkhaus. Das traditionsreiche Familienunternehmen ist unter anderem in Telgte, Münster sowie Meiningen beheimatet und unterhält internationale Tochtergesellschaften in acht Ländern.
Maßnahmen zur Verhinderung von Formen moderner Sklaverei und Zwangsarbeit
Innerhalb der Unternehmensgruppe verbietet Winkhaus alle Formen moderner Sklaverei, Zwangs- und Kinderarbeit, Ausbeutung und Diskriminierung. Winkhaus bekennt sich zu den Grundsätzen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des UN Global Compact (UNGC), der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation – ILO). Die Gewährleistung fairer lokal bestehender Arbeitsbedingungen ist fester Bestandteil der Winkhaus Unternehmenskultur. Weitere interne Richtlinien z.B. Compliance-Richtlinie etc. konkretisieren die einzuhaltenden Vorschriften.
Der im Jahr 2021 überarbeitete Code of Conduct der Winkhaus Unternehmensgruppe ist an sämtliche Mitarbeiter im In- und Ausland versendet worden. Alle Mitarbeiter der Winkhaus Gruppe werden innerhalb von Schulungen zu den Themen des Code of Conduct sensibilisiert. Bei Neueinstellungen wird der Code of Conduct neuen Mitarbeitern und Kollegen zur Kenntnis gebracht. Innerhalb von Schulungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere ein klares Verbot der Zwangs- und Kinderarbeit besteht und die Winkhaus Unternehmensgruppe jede Form der Ausbeutung und / oder Diskriminierung untersagt.
Maßnahmen in der Winkhaus Lieferkette
Winkhaus fordert seine Lieferanten auf, dem Code of Conduct des BME -Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. und dem Code of Conduct der Winkhaus Unternehmensgruppe entsprechend zu handeln. Die in dieser BME-Verhaltensrichtlinie beschriebenen ethischen Leitlinien beruhen insbesondere auf den Grundsätzen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des UN Global Compact (UNGC), der UN--Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation – ILO). Darüber hinaus beruhen die Leitlinien auf den UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen und auf den OECD-Richtlinien für internationale Unternehmen. Darüber hinaus hat sich die Winkhaus Unternehmensgruppe zum Ziel gesetzt, die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) schon vor dessen Wirksamwerden (01.01.2024) umzusetzen und zu befolgen.
Der Code of Conduct des BME liegt in 17 Sprachen vor und verpflichtet alle Organe, Führungskräfte und Mitarbeiter von Lieferanten zum gesetzeskonformen und ethischen verantwortungsvollen Handeln.
Der Code of Conduct des BME betont ausdrücklich die Menschenrechte zu respektieren und einzuhalten. Gleiches gilt für den Code of Conduct der Winkhaus Unternehmensgruppe. Entsprechend normieren diese Regelwerke ein ausdrückliches Verbot jeglicher Form der Zwangsarbeit und die Verpflichtung, jeder Form der Diskriminierung entgegen zu treten. Darüber hinaus verpflichtet der Code of Conduct das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung einzuhalten, das Verbot der Kinderarbeit zu beachten und Maßnahmen zur Beseitigung jeglicher Form der Kinderarbeit zu unterstützen.
Bei Fragen und weiterem Informationsbedarf sprechen Sie bitte unseren Leiter Recht und Compliance, Herrn Rechtsanwalt Sebastian M. Barella – sebastian.barella@winkhaus.de an. Soweit Sie lieber anonym Kontakt aufnehmen wollen, sprechen Sie unseren externen Ansprechpartner für Hinweisgeber Herrn Rechtsanwalt Dr. Hansjörg Piehl, LL.M. – Kanzlei Alpmann Fröhlich – piehl@alpmann-froehlich.de an.